Bei Verlegung in Drainagemörtel muss die Bettungsdicke mindestens 50 mm betragen. Feuchtebedingte Erscheinungen wie ungleichmässiges Abtrocknen und Veralgungen sind je nach Exposition sowie zur Verfügung stehender Belagsaufbaudicke nicht zu vermeiden.
Die Gesteinskörnung und Mindestdicke sollen bei Splitt oder Rundkies 4 - 8 mm gewaschen mindestens 50 mm betragen. Als Bindemittel können mineralische oder Kunstharze eingesetzt werden. In jedem Fall sind Zementsorten mit geringem löslichen Kalkanteil, zum Beispiel Puzzolan-, Tonerdeschmelzzement oder Trasszement, zu verwenden. Dieser verringert die Bildung von Ausblühungen. Bei der Verwendung von trassvergütetem Drainagemörtel muss der Trassanteil im Zement über 40% betragen.
Die Drainagematten sind bei der Verlegung im Drainagemörtelbett zwingend erforderlich. Sie dienen gleichzeitig als Schutz der Abdichtung und ersetzen die üblichen Schutzschichten. Eine PE-Folie 0.2mm unter der Drainagematte ist zu empfehlen, damit die Ablaufleistung der Entwässerung gewährleistet wird. Die Drainagematte muss mindestens 16mm dick und mit Netz kaschiert sein.
Die Platten sind zwingend mit Kreuzfugen zu verlegen. Die Fugenbreiten betragen mindestens 5mm. Ein uneinheitliches Erscheinungsbild der Fugen (Farbdifferenzen) und Haarrisse in den Fugen gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden. Die Verlegung der Keramik hat hohlraumarm zu erfolgen, d.h. mit Floating-Buttering-Methode oder Fliessbettmörtel mit entsprechender Zahnung. Die hohlraumarme Verlegung bedingt eine Verlegung mit der Buttering Floating Methode, damit eine durchschnittliche Benetzung der Plattenrückseite von ≥ 90% erreicht wird! Wesentlich ist jedoch, dass sich der Hohlraumanteil von <10% - aus weitverteilten, kleineren, einzelnen und in sich selbst geschlossenen Hohlräumen zusammensetzt.
Linienförmige Hohlstellen und/oder ein partieller Hohlraumanteil ist nicht zulässig. Eine Klebemörtelschichtdicke von maximal 5 mm ist anzustreben. Die Luft- und Materialtemperaturen sowie die Oberflächentemperatur des Untergrundes während der Ausführung der Arbeiten und der Abbindezeit des Mörtels betragen minimal 5°C und maximal 30°C. Bei tieferen oder höheren Temperaturen, bei ungünstigen Witterungsbedingungen und bei Durchzug sind entsprechende Schutzmassnahmen zu treffen. Diese werden gemäss SIA 118/248; 2.3, gesondert vergütet, sofern sie im Leistungsverzeichnis nicht beschrieben sind.
Bei Belagskonstruktionen über genutzten Räumen ist eine Abdichtung nach Norm SIA 271 erforderlich. Andere Abdichtungen gelten als Sonderkonstruktionen und müssen vom Systemhalter für die jeweilige Anwendung freigegeben werden. Das Gefälle der Abdichtung muss mindestens 1,5% betragen. Stehende Wasserlachen sind zu vermeiden. Insbesondere wird auf die folgenden Punkte hingewiesen: Durch eine planmässige Gefällsgebung ist dafür zu sorgen, dass das auf die Abdichtung einwirkende Wasser dauernd wirksam abgeführt wird, damit es keinen bzw. nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausüben kann. Notüberläufe sind erforderlich und gemäss SIA 271 auszuführen.
Setzungen und Verschiebungen bei Nutzschichten über nachgebenden Untergründen sind über einen längeren Zeitraum möglich und stellen keinen Mangel dar. Das Nachbessern der verschobenen Platten ist im Unterhaltsplan zu beschreiben.
Die Splitt- oder Rundkiesschicht in der Körnung von 4 bis 8mm muss eine Mindeststärke von 30mm aufweisen. Keramikplatten dürfen nicht mit Pressfugen verlegt werden. Die Verwendung von mindestens 3 mm dicken lagesicheren Abstandhaltern gibt den verlegten Platten die nötige Stabilität. Die Masstoleranzen von keramischem Material und besondere Verlegevorschriften der Hersteller sind zu berücksichtigen. Die Randfuge muss mindestens 10mm betragen und durchgehend offenbleiben.
Die Drainagematten sollen auch bei unebenem Untergrund satt aufgelegt werden können, sodass ein „Federn“ bei loser Verlegung minimiert werden kann. Das Gefälle in der Oberfläche des Plattenbelages muss mindestens 1,5% betragen. Aufgrund der Oberflächenspannung im Keramikbelag kann Wasser auf den Keramikplatten trotz ausreichendem Gefälle stehen bleiben. Dies stellt kein Mangel dar.
Auf Untergründen, welche das notwendige Gefälle von 1.5% aufweisen, ist eine Verlegung auf Stelzlager möglich. Voraussetzung ist eine genügende Tragkraft des nach SIA 271 abgedichteten Untergrundes. Zum Schutz der Abdichtung muss eine Schutzschicht von mindestens 1.2mm eingebaut werden. Die Stelzlager dürfen sich durch das Gewicht des Belages inklusive Benutzer-Belastung nicht in den Untergrund eindrücken lassen. Bei erhöhter Punktbelastung sind Druckverteilplatten einzusetzen. Die Fugen von ca. 3 mm Breite bleiben offen und müssen mit einem lagesicheren Abstandhalter ausgeführt werden. Die Randfuge muss mindestens 10mm betragen und durchgehend offen bleiben. Der Plattenbelag kann ohne Gefälle verlegt werden.
Eine Verbundabdichtung ist erforderlich.
Das Gefälle der primären Entwässerung hat mindestens 2% zu betragen. Für strukturierte oder profilierte Platten gilt 2,5% (SIA 248). Wasserlachen sind zu vermeiden. Das Gefälle der sekundären Entwässerungsebene muss mindestens 1.5% betragen. Die Gefälle sind von der Stirnseite wegzuführen. Bei Belagsaufbauten auf Konstruktionsbeton im Verbund muss das Betonalter bei der Plattenverlegung mindestens 6 Monate betragen (SIA 248). Die Befestigung der Treppengeländer darf die Drainage nicht beeinflussen. Die Geländer müssen je nach Konstruktionsart vorgängig montiert werden. Wenn immer möglich, sollten die Treppengeländer wangenseitig montiert werden.
«Korrosionsschutz Terrassen in Zusammenhang mit Plattenböden». Pulverbeschichtete, verchromte oder auf andere Art beschichtete Pfosten, Stützen, Geländer und weitere Metallteile sind, sofern nicht aus 100% Edelstahl, dauerhaft vor Korrosion zu schützen. Andernfalls ist eine korrosionsschutzgerechte Konstruktion zu planen. Verzinkte Teile in Verbindung mit alkalischen Produkten sind nicht geeignet. Vor der Verlegung von Keramik sind Geländerpfosten im Sockelbereich zusätzlich durch eine Beschichtung zu schützen. Siehe dazu auch das Merkblatt der Schweizerischen Metall-Union von Stahlbauteilen bei Balkonen.
In unseren Breitengraden empfiehlt sich für die Durchführung der Arbeiten das Anbringen eines Wetterschutzes (z.B. Notdach).