Hotelzimmer darf wegen akuter Schimmelbildung an den Wänden keine Gäste beherbergen.
Im Rahmen eines bestellten Berichts ging es um optische Feststellungen nach erfolgten Belagsöffnungen in einem Hotelzimmer, ob ein oder mehrere Ursachen in Bezug auf die gemeldeten Wasserschäden erkennbar sind.
Der bestellte Gutachter soll in einem zur Verfügung stehenden Hotelzimmer versuchen, herauszufinden, ob allenfalls technische Fehler in der handwerklichen Ausführung bestehen. Ausserdem soll er versuchen, zu erkennen, ob es möglich sein könnte, dass auch bei noch nicht geöffneten anderen Duschen in weiteren Hotelzimmern ein und dieselben Fehler begangen wurden.
Im Schlafzimmer dieses Hotelzimmers wurde der Bodenbelag (Teppich) als muffig und feucht empfunden. Daraufhin wurde das Doppelbett mit hoher Rücklehne demontiert…
Nachdem einzelne Stellen der Tapeten abgerissen worden sind, lässt sich das klassische Bild von Schimmelpilz erkennen.
Dieser Schwamm breitet sich kreisförmig aus.
Die Mikroorganismen bzw. Sporen können sich in den menschlichen Lungen wiederfinden. Solche Zustände verhindern / verbieten im Grundsatz eine Vermietung von Hotelzimmern.