Wenn optisch störende Ausblühungen das gesamte Erscheinungsbild einer neu erstellten Fassade entscheidend beeinträchtigen.
Eine neu erstellte Fassade mit einem Endbelag aus frostbeständigen Keramikplatten zeigt dauernde Kalkausblühungen. Auch nach intensiven Reinigungsversuchen entstehen immer wieder neue, optisch störende Ausblühungen.
Die BOKE NANO wurde beauftragt, die Ursachen für diese optischen Störfaktoren aufzuzeigen und einen Lösungsansatz mit dauerhafter Beseitigung dieses Ärgernisses darzustellen.
Die Ausblühungen im Dachgeschoss sind unterschiedlich ausgeprägt. Teilbereiche weisen keine oder nur geringe Kalkausblühungen auf, andere Teilbereiche hingegen zeigen erhebliche Ausblühungen. Die Zementmörtelfugen zeigen unterschiedliche Grautöne, von hellgrau (Klebemörtelrückstände) bis dunkelgrau (voller Tiefenquerschnitt).
Generell sind sehr viele kleine Risse im Zementfugenmörtel festzustellen. Dies ist ein Rückschluss auf den herrschenden Dampfdruck; dies wiederum ergibt einen Rückschluss auf kleine Hohlstellen im Mörtelbett (Plattenkleber). Diese Fehlstellen sind verantwortlich für die Aussinterungen (Ausblühungen). Durch die feinen Haarrisse im Zementfugenmörtel dringt Wasser ein und löst die Kalkanteile aus, welche als Ausblühungen auftreten.
Bei Fassaden, Balkonen und Terrassen ist zwingend das Verlegeverfahren «Floating-Buttering» - ob Keramik oder Naturstein – anzuwenden: Verlegemethode, bei der auf den Untergrund mittels Zahnspachtel eine Mörtelschicht aufgebracht wird (floating) und die Platten zusätzlich, vor dem Verlegen resp. Versetzen mit einer Mörtelschicht abgespachtelt werden (buttering).
Nach der Belagsöffnung fanden sich sehr viele Hohlstellen im Klebebett der Keramikplatten. In diesen Hohlstellen sammelt sich einerseits Kondenswasser (thermisch bedingt) und andererseits Schlagregenwasser (meteorologisch bedingt); weder Zementfugen noch Silikonfugen sind faktisch wasserdicht. Dieses angesammelte Wasser gefriert im Winter zu Eis und sprengt mit zunehmendem Alter des Bauwerks die Keramik- oder Natursteinplatten vom Fassadenputz ab.
Herunterfallende Teile und oder gar ganze Einzelstücke können für Mensch oder Tier lebensbedrohliche Verletzungen hervorrufen oder gar zum Tod führen.