Sichtbare Mängel im Keramikbodenbelag einer Grossküche verdirbt den Betreibern den Appetit.
Im Rahmen des bestellten Parteigutachtens an die BOKE NANO geht es darum, festzustellen, ob beim erstellten Keramikbodenbelag in der Grossküche des Untergeschosses Mängel im Sinne des rechtsgültig unterzeichneten Werkvertrages zwischen den Parteien vorliegen.
Ausserdem ist die Plattenlegerarbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Baukunst) zu beurteilen.
Im Weiteren sind die Ursachen allfälliger Mängel zu ergründen. Und letztlich soll der Gutachter Sanierungsvorschläge zu den einzeln festgestellten Mängeln unterbreiten.
Am Nachmittag des vereinbarten Datums fand eine erste Begehung der Grossküche im Untergeschoss statt. Der Gutachter wurde von der Gesamtprojektleiterin Bauprojekte und vom Leiter Hotellerie begleitet.
Bei dieser ersten Begehung ging es um die optische Feststellung der erkannten Mängel am keramischen Bodenbelag der Grossküche. Der Ablauf der zu planenden Feststellungsarbeiten (Bodenöffnungen) galt es zu erheben und mit den Küchenbetreibern zu besprechen; der Betrieb sollte möglichst nicht gestört sein, die Hygienemassnahmen abzusprechen.
Beim festgelegten Datum fanden ganztags die Feststellungsarbeiten statt. Dabei wurden diverse Belagsöffnungen vorgenommen, um den Konstruktionsaufbau an jenen Stellen zu erkennen, an welchen der Keramikbodenbelag Schäden und oder Schwachstellen aufwies.
Zu diesem Zweck wurde ein Plattenleger des Vertrauens aus der Region aufgeboten, die vom Gutachter angeordneten Stellen zu öffnen und anschliessend fachgerecht wieder zu schliessen. Ausserdem wurden offene Belags- und oder Fugenstellen mit geeigneten, schnellabbindenden Spezialmörteln sofort wieder geschlossen, damit der Küchenbetrieb ungehindert funktionieren konnte.
Diese Feststellungsarbeiten starteten morgens um 07:30 Uhr beim Wagenwaschplatz. Sämtliche Arbeitsschritte wurden fotografisch oder mit Kurzvideos festgehalten:
Der beurteilte Keramikbodenbelag der Grossküche im Untergeschoss des Spitals weist ein paar Schwachstellen auf, welche als Mangel im Sinne der eingetragenen Schweizerischen Normen-Vereinigung SNV resp. der gültigen Normen der Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA gelten.
Die Gebrauchstauglichkeit des eingebauten Keramikbodenbelages ist partiell nicht erfüllt. Es bilden sich grosse Wasserlachen in einem nicht leicht korrigierbaren Masse. Teilweise sind die Entwässerungspunkte in der Grossküche am höchsten. Nur schon aufgrund der Hygiene-Vorschriften kann dies die Bauherrschaft nicht akzeptieren. Die genau gleiche Aussage gilt für den Geltungswert der ausgeführten Arbeit.
Die betroffenen Stellen mit losen Bodenplatten und starken Beschädigungen befinden sich grossmehrheitlich bei den Ausgussrosten. Der Materialwechsel von Chromnickelstahl zu zementärem Estrich (Unterlagsboden) ist nicht konsequent eingehalten worden. Verursachte Schwingungen mit unterschiedlichen Belastungsaufnahmefähigkeiten in diesen beschädigten Bereichen stellen die Ursache für den Ausbruch der Keramikplatten dar. Die näheren Details dazu können aus der Beantwortung der Fragen entnommen werden.
Eine Sanierung dieser defekten Teilbereiche (Mängel) im Keramikbodenbelag ist (in Varianten dargestellt) mit Aussicht auf Zufriedenstellung lösbar. Mit einigen Nachtarbeiten können diese Schwachstellen entsprechend behoben werden.
Die Bauherrschaft ist angehalten, die vorausgesetzten bzw. vereinbarten Eigenschaften des Keramikbodenbelages in der Grossküche im Untergeschoss während der Garantiezeit gegenüber der Totalunternehmerin schriftlich anzuzeigen resp. durchzusetzen. Dabei sind neue offene Mängel schriftlich festzuhalten und der Erstellerin entsprechend anzuzeigen. Ebenfalls ist das Vorhandensein des Garantiescheines über insgesamt 5 Jahre zu überprüfen resp. sicherzustellen.