Verlege Fehler 4

Unsachgemäss ausgeführte Plattenarbeiten bei Aussentreppen führen zu erheblicher Stolper- und Verletzungsgefahr.

Herausforderung

Aussentreppen

Im Rahmen des vereinbarten Gutachtens geht es um die Feststellung, ob ein Mangel im Sinne der geltenden Normen für Plattenarbeiten besteht resp. darum, ob die Platten- sowie die vorausgesetzten Abdichtungsarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik innerhalb des zu berücksichtigenden historischen Zeitfensters ausgeführt wurden.

Die technischen Verantwortlichkeiten für die Aussentreppen sollen aufgezeigt werden.
Aufgrund des Fragenkataloges der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) sind bei festgestellten Mängeln die Sanierungsmassnahmen sowie eine entsprechende Kostenschätzung im Bericht abzubilden. Die dem Gutachterspezialisten BOKE NANO zugestellten Fragen der STWEG werden alle einzeln beantwortet, auch dann, wenn sie für die technischen Kernaussagen und Feststellungen nicht von Relevanz sind.

Lösung

  • Am vereinbarten Tag fanden zwischen 08:00 Uhr – 12:30 Uhr am Objekt die Feststellungs- und Messarbeiten durch den bestellten Gutachter statt.
  • Der Generalunternehmer hat einen Kurzbesuch abgestattet. Während eines kurzen Dialogs konnten keine Resultate vermittelt werden; diese werden unsererseits immer nur schriftlich abgegeben. Ein paar sehr offensichtliche Fehler konnten jedoch spontan gezeigt werden.
  • Ebenfalls erhielt ich einen kurzen Besuch seitens der Vertretung der Stockwerkeigentümerschaft. Dieser erläuterte die Sicht der Dinge aus seiner Optik.
Oftmals geht es bei Gutachten/Expertisen auch darum, in welchem Verantwortungsbereich die auszuführenden Arbeiten eines Gewerkes liegen. Im vorliegenden Fall waren diese Schnittstellen von grosser Bedeutung, da es sich letztendlich um ein hohes Schadensergebnis handelte.

7.13. Auszug MB SPV Aussenbeläge (g) „Treppenbeläge“
Art. 6.4 Pflichten des Plattenlegers:
Er ist insbesondere verantwortlich für die:

  • Kontrolle des bauseits vorhandenen Untergrundes hinsichtlich Toleranzen (Genauigkeit) und Oberflächenbeschaffenheit und sichtbare Mängel.
  • Kontrolle der Trittverhältnisse.
  • Sicherstellen der Systemkompatibilität der verwendeten Materialien.
  • Einsatz einer geeigneten Drainage.
  • Verwendung geeigneter keramischer Platten.
  • Einhaltung von Mindestgefälle, korrekte Wasserführung. Einhaltung der erforderlichen Schichtdicken.
  • Information des Bauherrn über die Wartungskontrollen der Fugen und Sicherstellung des Wasserabflusses.

Sofern ein Bauherr keinen Planer beizieht, übernehmen die am Werk beteiligten Unternehmer die Verpflichtungen des Planers.

Die ausgeführten keramischen Plattenarbeiten bei den Aussentreppen der betroffenen Terrassenüberbauung entsprachen weder den geltenden SIA Normen noch den allgemein gültigen Regeln der Technik (Merkblatt SPV „Bodenbelagskonstruktionen mit Keramikplatten ausserhalb von Gebäude-Treppenbelägen“, Ausgabe August 2009).
Die vorausgesetzte Verbundabdichtung des Untergrundes vor der Verlegung von Keramikplatten wurde nicht ausgeführt. Die daraus resultierende Durchfeuchtung der Unterkonstruktion wird zu Ausblühungen und Kalkausfällungen führen.
Die Verlegemethode („Floating-Buttering“) wurde nicht angewendet. Es existieren Hohlräume im Fliesenkleber, in welchen sich Meteo- und oder Kondenswasser ansammelt, im Winter gefriert und die Ablösung der Keramikfliesen provozieren wird.

Die Toleranzen der Tritthöhen nach SIA Norm 248 (Art. 5.3.4) sind bei keinem einzigen Treppenlauf der beiden Aussentreppen eingehalten worden. Die zulässige Toleranz von ± 3 mm wurde teilweise um den Faktor 5 verfehlt (!). Dadurch existiert eine erhebliche Stolper- und Verletzungsgefahr, welche nur mit einem Rückbau und einer Reprofilierung bzw. einem partiellen Abtrag des Ortsbetons eliminiert werden kann. Auch die Auftrittsbreite nach SIA 248 wurde teilweise nicht eingehalten (Tabellen 7.14 und 7.15).

Impressionen

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